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Unter Baurecht finden Sie nützliche Hinweise zur
Auftragsvergabe,
zum Auftrag
selbst, zur
Auftragsannahme, zu
Nachträgen, zur
Schlussrechnung,
Behinderung, Abnahme, Gefahrtragung,
Gewährleistung, zum
selbständigen
Beweisverfahren, zur
Sicherungsbürgschaft (§
648a BGB), zum
Forderungsmanagement und vielem
mehr. Einer der wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte von
Rechtsanwalt Dr. Dirk J. Harten ist das zivile
Baurecht.
Dr. Dirk J. Harten berät und vertritt u.a. kleinere und
mittelständische Unternehmen der Baubranche und zwar von
der VOB-Schulung bis hin zum
Forderungsmanagement und Inkasso. Dr. Dirk
Harten berät und vertritt diese Unternehmen in
gesellschaftsrechtlichen Fragen, bei
Umstrukturierungsmaßnahmen, aber auch bei Fragen der
Unternehmensnachfolge. Rechtsanwalt Harald Schwamborn
ist Fachanwalt für
Arbeitsrecht.
Unsere Kanzlei bearbeitet seit 80 Jahren das
Wirtschafts- und Vertriebsrecht. Die Partner sind
weit über die Grenzen Hamburgs hinaus sowohl im In-, als
auch im Ausland tätig. |