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Das Arbeitsrecht hat für die betriebliche Praxis eine erhebliche Bedeutung. Es ist gesetzlich jedoch
nur unvollständig - und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen - geregelt.
Wegen der unvollständigen gesetzlichen Regelungen ist für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und
Prozessvertretung eine genaue Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung
erforderlich. Dabei sind die spezifischen Interessenlagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu
berücksichtigen.
Dem werden wir durch entsprechende Spezialisierung und ständige Fortbildung auf dem Gebiet des
Arbeitsrechts gerecht. Der Partner Rechtsanwalt Harald Schwamborn ist
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Eine strukturierte und umfangreiche Einführung in die in der Praxis auftretenden arbeitsrechtlichen
Fragen bieten wir Ihnen unter der speziellen Internetadresse an:
www.info-arbeitsrecht.de
Ein Schlagwortregister mit verlinkten arbeitsrechtlichen
Begriffen hilft Ihnen dabei, direkt zur Fundstelle zu gelangen.
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