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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat für die betriebliche Praxis eine erhebliche Bedeutung. Es ist gesetzlich jedoch nur unvollständig - und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen - geregelt. Wegen der unvollständigen gesetzlichen Regelungen ist für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung eine genaue Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung erforderlich. Dabei sind die spezifischen Interessenlagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu berücksichtigen.

Dem werden wir durch entsprechende Spezialisierung und ständige Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gerecht. Der Partner Rechtsanwalt Harald Schwamborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine strukturierte und umfangreiche Einführung in die in der Praxis auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen bieten wir Ihnen unter der speziellen Internetadresse an:

www.info-arbeitsrecht.de

Ein Schlagwortregister mit verlinkten arbeitsrechtlichen Begriffen hilft Ihnen dabei, direkt zur Fundstelle zu gelangen.

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