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Sicherung Ihres Lebenswerkes
Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und
finanziellen Verhältnisse erarbeiten wir mit Ihnen
einen individuelle Plan zur Sicherung Ihres Lebenswerkes
und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Wir informieren
Sie über Gesetzesänderungen und weisen Sie auf
notwendige Anpassungen bisher getroffener Regelungen
hin.
In
jungen Jahren steht die Absicherung Ihrer Angehörigen
und der Fortbestand Ihres Unternehmens im Vordergrund.
Später kommen weitere Gesichtspunkte hinzu, z. B.
Verfügungen zu Lebzeiten, auch aus steuerlichen Gründen,
oder die Unterstützung gemeinnütziger Anliegen.
Testamentsvollstreckung
Sie können uns als Testamentsvollstrecker einsetzen.
Nach Ihren Vorgaben werden wir den Nachlass an die von
Ihnen berufenen Erben verteilen
(Abwicklungsvollstreckung) oder bis zum gewünschten
Zeitpunkt verwalten (Dauervollstreckung). Sie können
unsere Befugnisse detailliert regeln.
Testamentsvollstreckung kommt auch für einzelne Erben
oder einzelne Vermögenswerte in Betracht.
Durchsetzung von Nachlassforderungen
Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte
beraten wir über ihre Rechte und Pflichten. Wir
verlangen für Sie Auskunft über den Nachlass und beraten
Sie über die richtige Vorgehensweise bei einer
Erbauseinandersetzung. Ist eine gütliche Einigung nicht
möglich, prüfen wir Chancen und Risiken einer Klage und
vertreten Sie vor Gericht.
Abwehr von Nachlassforderungen
Erben unterstützen wir bei der Abwehr
unberechtigter Nachlassforderungen. Wir beraten über die
Vor- und Nachteile einer Erbausschlagung. Wir
unterstützen Sie, Ihre Haftung auf den Nachlass zu
begrenzen.
Philipp-Herlyn de Buhr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Steuerrecht, Hamburg
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