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Das "Wirtschafts- und Vertriebsrecht" erfordert in weiten Bereichen Spezialwissen
und Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung auf diesem Gebiet.
Das Wirtschaftsrecht umfasst insbesondere das allgemeine Handels- und Kaufrecht
sowie das Gesellschaftsrecht. Das Vertriebsrecht regelt die Rechtsverhältnisse
der Handelsvertretung, der Makler und Eigenhändler sowie das Franchising.
In den Kanzleien unserer Kooperation sind Anwälte schwerpunktmäßig seit vielen
Jahren auf diesem Rechtsgebiet tätig und genießen dort sowohl in Fachkreisen
als auch bei Verbänden und Gerichten den Ruf großer Kompetenz.
Ziel der 1998 gegründeten Kooperation ist es, dem Mandanten für das Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland und das europäische
Ausland den spezialisierten
Anwalt als Berater oder Prozessbevollmächtigten zu vermitteln, der die Interessen des
Auftraggebers in Zusammenarbeit mit uns schnell, kompetent und erfolgreich durchsetzen wird.
Die Kooperation gewährleistet, dass dem Mandanten sowohl vor Ort als auch bei
einem zuständigen auswärtigen Gericht jeweils der fachkundige Spezialist für seine
Interessenwahrnehmung zur Seite steht.
Die kontinuierliche Abstimmung und der Erfahrungsaustausch der Kooperationspartner
über laufende und abgeschlossene Rechtsfälle sowie über unveröffentlichte
Gerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Vertriebsrechts
sichern einen Wissens- und Kenntnisstand zur optimalen Interessenvertretung der Mandanten.
Weitere Informationen über die Kooperation erhalten Sie unter folgender Internetadresse:
www.anwalts-kooperation.de |