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Versicherungsrecht
Die finanzielle Absicherung gegen bestimmte Risiken durch Versicherungen hat in unserer Gesellschaft
eine erhebliche Bedeutung. Der Versicherungsvertrag bildet dabei die Grundlage für Ansprüche des
Versicherungsnehmers oder berechtigter Dritter gegen den Versicherer.
Ein Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer entsteht häufig erst nach einem
Versicherungsfall, nämlich dann, wenn der Versicherer den Schaden überhaupt nicht oder nur teilweise
regulieren will. Die sich in der Praxis ergebenden Probleme bei Versicherungsverträgen stehen vielfach im
Zusammenhang mit Standardfragen des Versicherungsrechts (z.B. Anzeigepflichten, Obliegenheiten).
Der Partner Rechtsanwalt Harald Schwamborn
bearbeitet die versicherungsrechtlichen Mandate.
Erläuterungen zu Standardproblemen bei Versicherungsverträgen bieten wir Ihnen unter der speziellen
Internetadresse an:
www.versicherungsrecht-info.de
Ein Schlagwortregister mit verlinkten versicherungsrechtlichen Begriffen hilft Ihnen dabei, direkt zur
Fundstelle zu gelangen.
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